Ladungssicherung bei Absetzkipper
Ladungssicherung für mobile Abfallpressen auf dem Absetzkipper
Neuerungen in der DIN 30720 Absetzbehälter und DIN 30723 Absetzkipper-Aufbauten
Ladungssicherung im Gesetz
Die Ladungssicherung aller Güter, die mit einem Lastkraftwagen transportiert werden, ist seit vielen Jahren in den Verkehrsgesetzen als vorrangige Pflicht des Fahrers vorgeschrieben. Kein Fahrer eines Absetzkipperfahrzeuges wird von dieser Pflicht ausgenommen.
Ein Absetzcontainer muss beim Transportieren sicher auf dem Fahrzeug stehen. Er darf weder bei einer Vollbremsung noch bei Kurvenfahrten sowie bei Schlaglöchern verrutschen. Beim Rückwärtsfahren an Steigungen und plötzlichen Bremsen darf der Container nicht nach hinten pendeln.
Die Absetzkipperbehälter und Pressen für Absetzkipper stehen oft auf der Pritsche und hängen nur in den vier Ketten des Absetzkippers.
In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, in Berlin und im Raum Hamburg kontrolliert die Verkehrspolizei rigider die Ladungssicherung gerade von Absetzkipperfahrzeugen. In den südlichen Bundesländern finden dagegen bis jetztwesentlich weniger Kontrollen statt. Es ist aber eine Frage der Zeit, bis in ganz Deutschland flächendeckend die gleichen Richtlinien Anwendung finden.
Die Praxis
Die neuen DIN 30720 Teil 1 und Teil 2 und DIN 30723 Teil 1 und Teil 2
Größtenteils aus diesem Grunde hat sich der DIN Normenausschuss in der Fortentwicklung und Überarbeitung der DIN-Normen für die Absetzbehälter und die Absetzkipper-Aufbauten mit der Ladungssicherung beschäftigt. Schon in der bisher geltenden DIN 30720 wurde schon vor Jahren ein verstärktes dreifaches Kipplager festgeschrieben.
In der im Februar 2016 erschienenen neuen DIN 30720 Teil 1 und 2 und DIN 30723 Teil 1 und 2 wurde festgelegt, dass die Ladungssicherung entweder an dem dreifachen Kipplager oder an den 4 Aufnahmebolzen des Behälters erfolgen muss. Dies ist das wirklich Neue in den neuen DIN Normen für Absetzkipperfahrzeugen und Behälter. Diese Aufnahmepunkte sind berechnete Konstruktionsteile.
Alle anderen in der VDI 2700 Blatt 17 beschriebenen Möglichkeiten der Verzurrung sind zwar zugelassen aber nicht der neuen DIN Norm entsprechend.
Den DIN Normen entsprechend muss die Sicherung zukünftig an den oben beschriebenen Punkten aktiv eingreifen. Dies ist somit der Stand der Technik.
Ziel der neuen Normung ist bei allen Absetzkipperbehältern und mobilen Pressen eine ähnliche Automatik der Behälterverriegelung zur Ladungssicherung zu erreichen, wie dies bei allen Abrollkipperfahrzeugen durch die Dornverriegelung oder hydraulischen Innenverriegelung jedem Praktiker seit vielen Jahren bekannt ist.
Niemand auf dem europäischen Markt stellt diese Methoden der Ladungssicherung bei Abrollkipperfahrzeugen heute in Frage!
Für den Altbestand an Absetzbehältern und Pressen in Deutschland wird ein Umbau nicht möglich sein. Die Vorschriften und beschriebenen Möglichkeiten nach der VDI 2700 Blatt 17 zur Ladungssicherung waren ursprünglich für den Altbestand gedacht. Wenn ein Formschluss bauartbedingt nicht machbar ist, müssen die Möglichkeiten der Verzurrung mit Ketten oder anderen Mitteln zur ordentlichen Ladungssicherung eingehalten werden.
Folgt man diesen Vorschriften konsequent, so ist der Zeitverlust pro Containerumlauf mindestens 10-15 Minuten. Die neue technische Lösung ist daher zukünftig nicht nur sicherer beim Transport, sondern spart auch Arbeitszeit und verhindert potentielle Verletzungsgefahren durch das Aufsteigen auf die Pritsche.
Gerade aus diesem Grunde werden von der Aufbauindustrie in der nächsten Zeit mit Sicherheit einige Neuerungen zu einer automatischen Verriegelung und einem aktiven (pneumatischen oder hydraulischen) Eingreifen (wörtlich in der DIN 30723) in das Dreifach-Kipplager oder in die Aufnahmebolzen angeboten. Die Behälter werden dadurch auf der Pritsche des Absetzkippers fest und formschlüssig in alle Richtungen verspannt.
Alle mobile Abfallpressen nach DIN 30730 und die Absetzbehälter mit mehr als 10 m³ Nutzinhalt nach DIN 30720 Teil 2 müssen zukünftig einen Unterrahmen mit insgesamt drei querlaufenden Kipplagern haben. Das vordere und mittlere Kipplager ist für die Ladungssicherung vorgesehen. Dort kann beispielsweise mechanisch oder auf sonstige Art und Weise ein Sicherungshaken eingreifen, um den Behälter eindeutig nach vorne, seitlich, nach hinten und nach oben (Schlagloch) zu sichern.
Drei Kippwellen nach DIN 30720 Teil 2 / 30730
- Kippwelle wie in der Vergangenheit; Drehpunkt beim Kippvorgang
- Fixierungswelle hinten
- Fixierungswelle vorne bei Pressen und Mulden nach DIN 30720 Teil 2
Die „Fixierungswellen“ vorne und hinten entsprechen genau dem Abstand bei den Absetzkippermulden mit 2200 mm Abstand. Mit einer mechanisch und/oder hydraulischen Verriegelung können sowohl die Absetzkippermulden nach der DIN 30720 Teil 1 (bis 10 m³ Nenninhalt ) als auch die mobilen Abfallpressen über diese beiden Fixierungswellen hinten und vorne gesichert werden. Arbeitsschutz, Ladungssicherung und Wirtschaftlichkeit sind in der neuen Normung sinnvoll vereint.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis die prüfenden Behörden bei Fahrzeugkontrollen bundesweit auf dem gleichen technischen Wissensstand sind.
Insofern kann nur davon abgeraten werden, heute noch Behälter und Pressen, die nicht der DIN-Norm entsprechen, zu beschaffen.
Die Behälter und mobilen Abfallpressen ebenso wie die neuen Absetzkipper-Aufbauten müssen als System ähnlich wie die Verriegelung beim Abrollkipper (wie Schlüssel und Schloss) ineinandergreifen . Es geht jetzt um die praktische Umsetzung.